Strahlentherapie bei Entzündungen
Nicht nur in der Krebstherapie kommen ionisierende Strahlen zum Einsatz. Bereits in sehr geringer Intensität sind sie in der Lage, schmerzhafte Entzündungsprozesse des Bewegungsapparates langfristig zu unterdrücken. Der Vorteil: Durch die örtlich begrenzte Maßnahme sind keine Nebenwirkungen im restlichen Körper zu erwarten, wie es bei einer medikamentösen Therapie häufig der Fall ist.
Die Behandlung wird über zwei bis drei Wochen in insgesamt meist sechs Teilsitzungen (Fraktionen) durchgeführt. Der Zeitaufwand pro Fraktion beträgt nur wenige Minuten. Eine strahlentherapeutische Behandlung eignet sich vor allem bei folgenden entzündlichen Erkrankungen:
- Fersensporn (Calcaneodynie)
- Entzündung der Sehnenplatte an der Fußunterseite (Plantarfasziitis)
- Schmerzsyndrom der Achillessehne (Achillodynie)
- Fuß- und Zehengelenksarthrosen
- Hand- und Fingergelenksarthrosen
- Knie-, Hüft- und Schultergelenksarthrosen
- chronische Schleimbeutelüberlastungen (Bursitiden)
- Entzündungen vom Ellenbogen- (sog. Tennisellenbogen) und Schultergelenk
Strahlentherapie bei überschießendem Gewebe
Auch überschießende Wucherungen von Binde- und Stützgeweben können durch Bestrahlung verhindert werden. Voraussetzung ist, dass die Strahlenbehandlung rechtzeitig, noch vor dem auslösenden Ereignis, erfolgt. Ist eine überschießende Gewebsvermehrung oder -verhärtung bereits eingetreten, kann das Fortschreiten durch Bestrahlen verhindert werden. Wird die Therapie nach einer operativen Entfernung zeitlich gut koordiniert angewendet, lässt sich das Rückfallrisiko stark reduzieren. Die notwendige Strahlenintensität liegt etwas höher als bei entzündungshemmenden Bestrahlungen, beträgt aber ebenfalls nur einen Bruchteil der Intensität, die in der Krebstherapie angewendet wird. Insofern sind Nebenwirkungen sehr selten. Die Anzahl der Fraktionen ist stark vom Krankheitsbild abhängig. Typische Indikationen zur Bestrahlung stellen folgende Erkrankungen dar:
- Vorbeugung von Narbenwucherungen (Keloidprophylaxe)
- Prophylaxe von Weichgewebsverknöcherungen (heterotope Ossifikationen)
- Bindegewebswucherungen der Hand (M. Dupuytren)
- Bindegewebsverhärtung an der Fußsohle (M. Ledderhose)
Weitere Anwendungsmöglichkeiten
Wir haben lediglich die häufigsten Indikationen aufgelistet. Es gibt aber noch weitere nicht-tumoröse Erkrankungen, die hier nicht erwähnt wurden, die aber ebenfalls wirkungsvoll mit einer Strahlentherapie behandelt werden können. Wir beraten Sie hierzu gern ausführlich. Weitere typische Indikationen zur Bestrahlung können jedoch folgende Erkrankungen darstellen:
- Gynäkomastieprophylaxe (Brustdrüsenwachstum bei Männern)
- Endokrine Orbitopathie (Erkrankung der Augenmuskeln im Zusammenhang mit Schilddrüsenüberfunktion)