Therapie gutartiger Erkrankungen

Strahlenbehandlungen bei gutartigen Erkrankungen sind meist völlig nebenwirkungsfrei. Hautreaktionen sind in der Regel nicht zu erwarten. Sie werden auch nicht durch die Strahlentherapie arbeitsunfähig. Leider können wir Ihnen nach den gesetzlichen Vorgaben auch keine Bescheinigung zur Anfahrt mit dem Taxi ausstellen.  

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