Allgemeiner Ablauf

Ihr Weg zur Besserung

Wenn für Sie eine Strahlenbehandlung vorgesehen ist, wurde Ihnen die geplante Therapie in der Regel schon kurz von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin erläutert. Für die genaue Festlegung des Vorgehens und die sachgerechte Aufklärung ist eine ausführliche Beratung notwendig. Diese erfolgt durch erfahrene Strahlentherapeutinnen oder Strahlentherapeuten. Es kann dabei durchaus zu Abweichungen in der Darstellung der Behandlungsdetails kommen. Lassen Sie sich hiervon nicht verunsichern. Gerade der zeitliche Ablauf lässt sich erst nach genauer Sichtung Ihrer Unterlagen und unseren Berechnungen optimieren.

Tumorkonferenz

Tumorerkrankungen stellen sehr komplexe Erkrankungen dar. Die Behandlung kann nur durch die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Fachdisziplinen optimal geplant werden. Dies erfolgt am besten im persönlichen Gespräch, der Tumorkonferenz. In den regelmäßigen Sitzungen des Gremiums aus Experten verschiedener medizinischer Fächer wird die Erkrankung jedes Patienten eines Tumorzentrums individuell beraten. Diese Vorgehensweise wurde schon vor vielen Jahren eingeführt und hat sich seither bewährt.



Tumorkonferenzen finden in der Regel wöchentlich statt. Die drei wichtigsten Fachdisziplinen sind anwesend: Je eine Expertin oder ein Experte für operative Tumortherapie, für medikamentöse Tumortherapie und für Strahlentherapie. Regelmäßig nehmen auch Kollegen und Kolleginnen aus der Röntgendiagnostik und der Pathologie teil, um entsprechenden Röntgenbefunde und histologischen Ergebnisse zu erläutern.



Bei Bedarf existiert auch die Möglichkeit über Videokonferenzen Expertinnen und Experten anderer Krankenhäuser zu beteiligen. Auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte aus der ambulanten Betreuung können an den Konferenzen teilnehmen.

Checkliste für Ihren ersten Termin

Oft haben Sie bereits Unterlagen erhalten, um diese bei uns vorzulegen. Häufig werden uns auch Befunde direkt zugestellt. Dies sollte Sie aber nicht davon abhalten, auf jeden Fall alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen zum ersten Beratungstermin mitzubringen. Dazu zählen auch solche zu Vorerkrankungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der aktuellen Krankheit stehen. Wichtig sind insbesondere auch alle Bilddateien (CDs, DVDs). Wir können dann gemeinsam mit Ihnen die Unterlagen und Bilder sichten und Sie zeitnah beraten. Somit ersparen Sie sich Verzögerungen, falls fehlende Unterlagen nachträglich beschafft werden müssen und somit Fragen bei der Erstvorstellung offenbleiben. Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Erstberatung mit:

Patientenfragebogen
Mit dem folgenden Fragebogen können Sie sich bereits im Vorfeld auf Ihren ersten Termin bei uns vorbereiten. Scheuen Sie sich dabei nicht, eine Liste mit Ihren eigenen Fragen zusammenzustellen, die wir gerne mit Ihnen zusammen durchgehen werden.

Wie wir vorgehen

Die Diagnose Krebs aber auch das Auftreten gutartiger Tumoren löst meist Ängste aus und wirft eine Vielzahl von Fragen zur Behandlung auf. Viele Patienten sind verunsichert und befürchten starke Nebenwirkungen einer Strahlentherapie. Dank moderner Technik ist die Behandlung heute jedoch sehr gut verträglich und gleichzeitig äußerst wirksam im Kampf gegen den Krebs. Wie der Ablauf im Regelfall bei uns aussieht, erfahren Sie hier.
1. Das Aufklärungsgespräch

Während Ihres ersten Vorstellungstermins werden wir zunächst die vorliegenden Befunde sorgfältig mit Ihnen durchgehen. Wir befragen Sie ausführlich und untersuchen Sie erkrankungsabhängig. Im Anschluss werden wir Ihnen einen Behandlungsplan vorschlagen und Sie über den Ablauf und Dauer der Therapie sowie über mögliche unerwünschte Behandlungsfolgen aufklären. Oft fällt es schwer, aufgrund der Fülle an Informationen die eigenen Fragen parat zu haben. Eine vorbereitete Liste kann hier hilfreich sein. Wir werden Ihre Fragen gemeinsam sorgfältig durchgehen. Wenn Sie der vorgeschlagenen Therapie im Anschluss zustimmen, können wir Behandlungstermine vereinbaren.


Sie werden nicht direkt am ersten Vorstellungstag bestrahlt, da Sie ausreichend Zeit haben sollten Ihre Zustimmung noch einmal zu überdenken. Außerdem muss die Behandlung sorgfältig vorbereitet werden. Moderne Strahlentherapien bedürfen einer sehr sorgfältigen Planung, nur so sind optimale Ergebnisse zu erzielen. Gelegentlich müssen auch weitere Voruntersuchungen veranlasst werden. In Einzelfällen sind auch vorbereitende Eingriffe notwendig, etwa die Anlage einer Ernährungssonde oder eine Zahnsanierung bei Bestrahlung im Kopf-Hals-Bereich. In der Regel werden wir alle notwendigen Termine am Tag der Erstvorstellung für Sie organisieren.  

2. Die Behandlungsplanung

Im Normalfall wird unser erster vereinbarter Termin der Bestrahlungsplanung dienen. Zunächst benötigen wir eine Planungs-Computertomografie. Anhand dieser Untersuchung können wir berechnen, wie die Bestrahlungsgeräte eingestellt werden müssen, damit die Behandlung maximal wirksam ist, bei so wenig Nebenwirkungen wie möglich.

Vor Bestrahlungen in sehr beweglichen Körperregionen, z. B. im Kopf-Hals-Bereich oder an den Extremitäten, müssen zudem individuelle Lagerungshilfen angefertigt werden, damit die Lagerung im Bestrahlungsraum über viele Wochen exakt gleichbleibt. Werden keine Lagerungshilfen benötigt, bringen wir an den zu behandelnden Körperregionen Markierungen auf Ihrer Haut an, die Sie bis zum Ende der Bestrahlungsserie nicht entfernen dürfen. Üblicherweise sind sie von der Kleidung bedeckt und in der Öffentlichkeit nicht erkennbar.


Planungs-Computertomografie

Bei der Bestrahlungsplanung verwenden wir in der Regel auch die vorausgegangenen diagnostischen Untersuchungsbefunde. Häufig kann man diese Befunde auch auf unsere Planungs-Computertomografie übertragen („fusionieren“) und somit die Berechnungsgenauigkeit erhöhen. Dies gilt insbesondere für PET-und MRT-Befunde. Die Planungs-Computertomografie wird von Ihrer Strahlentherapeutin bzw. Ihrem Strahlentherapeuten sorgfältig bearbeitet. Es wird genau festgelegt, welcher Bereich bestrahlt werden muss, wie hoch die Strahlendosis sein soll und auf welche Risikoorgane besonders Rücksicht genommen werden muss. Sind diese Parameter festgelegt, erfolgt die computergestützte Therapieplanung, bei der oft mehrere Bestrahlungspläne berechnet werden, um im Anschluss den für Sie optimalen auszuwählen. Der Entscheidung über den endgültigen Bestrahlungsplan geht immer eine Beratung in der Konferenz aller Ärztinnen und Ärzte der Strahlentherapie und Radioonkologie voraus. So können Sie sicher sein, dass Sie vom Erfahrungsschatz der gesamten Abteilung profitieren.

Vor der ersten Strahlenbehandlung wird die Bestrahlungsplanung noch an einem Phantom, einer Art Prüfkörper, abgestrahlt. Das Phantom ist mit einer Vielzahl von Messsonden versehen. Somit stellen wir sicher, dass keine Fehlberechnungen vorliegen. Bevor eine Strahlenbehandlung beginnt, wird das zu bestrahlende Volumen (erkranktes Gewebe plus Sicherheitssaum) festgelegt und eine gleichmäßige Dosisverteilung genau kalkuliert. Speziell ausgebildete Medizinphysiker nehmen die exakten Berechnungen mit Einsatz von Computern und Spezialrechnern vor. Die individuellen Bestrahlungsfelder (Größe, Konfiguration, Einstrahlwinkel etc.) werden mit Hilfe eines sogenannten Simulators, einem Durchleuchtungsgerät, eingestellt und klinisch überprüft sowie auf der Haut entsprechend markiert. Alle vorbereitenden Maßnahmen dauern in der Regel eine Woche. Sie sind unverzichtbar, um eine möglichst wirksame und gleichzeitig nebenwirkungsarme Therapie zu garantieren.  

3. Die Bestrahlung

Eine Strahlentherapie wird meist über mehrere Wochen kontinuierlich durchgeführt – in der Regel täglich an den Werktagen. Längere Unterbrechungen sollten vermieden werden. Mit Beginn der Behandlung werden Sie einen festen Ansprechpartner auf ärztlicher Seite haben, der Sie regelmäßig zu Ihrem Befinden und möglichen Nebenwirkungen befragt. Häufig wird im Verlauf der mehrwöchigen Behandlung die Einzeichnung der Bestrahlungsfelder auf der Haut verändert. Das Bestrahlungsvolumen wird meist zunehmend eingegrenzt und verkleinert. Zur Schonung von Risikoorganen können auch andere Strahleneintritts- und Austrittspforten notwendig werden. Strahlenbehandlungen werden üblicherweise in Bestrahlungsserien aus mehreren Einzelbestrahlungen, sogenannten Fraktionen, durchgeführt. Die gesunden Normalgewebe haben dadurch Zeit, sich zwischen zwei Bestrahlungssitzungen zu erholen.


Wie oft erfolgt die Bestrahlung?

In der Regel werden wir Sie fünfmal pro Woche bestrahlen. In Ausnahmefällen sind auch zwei Bestrahlung pro Tag möglich. Gerade bei kurativen Behandlungen ergeben sich aber häufig mehrwöchige Therapieserien. Die hohe Anzahl der Bestrahlungen soll Sie dabei nicht abschrecken. Sie beruht auf der Erfahrung, dass eine Vielzahl niedrigdosierter Bestrahlungen in der Regel nebenwirkungsärmer ist als eine geringe Zahl hochdosierter Bestrahlungen. Pro Tag beträgt die Bestrahlungsdauer meist 10 bis 15 Minuten. Dabei sind Aus- und Ankleiden sowie Lagerung im Bestrahlungsraum schon eingerechnet. Sie erhalten eine feste Behandlungszeit, zu der Sie täglich kommen.

4. Die Erfolgskontrolle und Nachsorge

Strahlenbehandlungen müssen so schonend durchgeführt werden, dass die gesunden Normalgewebe keinen übermäßigen Schaden nehmen. Aufgrund der meist geringen Behandlungsintensität tritt der gewünschte Bestrahlungserfolg erst verzögert ein.

Erwarten Sie daher bitte nicht, dass wir schon während der Therapie einen Behandlungserfolg in Röntgenkontrollen nachweisen können. Eine abschließende Beurteilung werden wir in der Regel erst 4 bis 6 Wochen nach Behandlungsende vornehmen können. Bei palliativen (symptomlindernden) Behandlungen, z. B. zur Schmerztherapie oder bei Luftnot, kann eine Besserung hingegen schon nach wenigen Bestrahlungen spürbar sein.

 

Verlaufskontrolle

In der Regel werden wir bei der letzten Bestrahlung ein festes Vorgehen zur Erfolgskontrolle mit Ihnen vereinbaren. Wir organisieren insbesondere Termine für eine notwendige computertomografische oder kernspintomografische Verlaufskontrolle. Das Ergebnis der Erfolgskontrolle besprechen wir dann persönlich mit Ihnen in einem gesonderten Termin.

Für die weitere Nachsorge besteht die Möglichkeit regelmäßiger persönlicher Vorstellungen bei uns, soweit Sie das wünschen. Wir achten aber auf jeden Fall darauf, dass Sie nach der Behandlung einer Tumorerkrankung eine sachgerechte onkologische Kontrolle erhalten, z. B. über Ihre niedergelassenen Fachärztinnen und -ärzte oder über ein onkologisches Zentrum.  

Warum bekomme ich eine Nummer?

Wir nehmen Ihre Privatsphäre sehr ernst, daher ist es für uns oberste Priorität, diese zu schützen.

Aus diesem Grund arbeiten wir in unserem Leitsystem mit Nummern. Für Sie bedeutet dies, dass Sie bei uns ankommen, sich bequem mit Ihrer Behandlungskarte einchecken und in unserem Wartebereich Platz nehmen, bis wir Ihre Nummer aufrufen. So erfährt niemand Unbefugtes Ihren vollständigen Namen, wenn Sie aufgerufen werden.

Wer übernimmt meine Fahrtkosten?

Wenn Sie aufgrund einer Tumorerkrankung behandelt werden müssen, stellen wir Ihnen bei der Erstvorstellung eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse aus, damit Sie mit einem Taxi zur Behandlung kommen können.

Nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse können Sie sich das Taxiunternehmen selbst aussuchen und sind an keine Vorgaben unsererseits gebunden. Sie sind weder von Terminvorgaben eines speziellen Taxiunternehmens abhängig noch zu Sammeltransporten verpflichtet.

Verhaltenshinweise

Strahlenbehandlungen werden häufig gut vertragen, wenn moderne Technologien zur Schonung der gesunden Normalgewebe eingesetzt werden. Dennoch bedeutet jeder Strahlenbehandlung auch eine Belastung für den Körper. Im Folgenden finden Sie eine Reihe von Hinweisen und Empfehlungen zum Verhalten während und nach der Strahlentherapie.

Körperliche Belastung

Dank moderner Technologien werden Strahlenbehandlungen häufig gut vertragen. Dennoch bedeutet jede Strahlenbehandlung auch eine Belastung für den Körper. Sie sollten sich daher während der Therapieserie nicht überanstrengen.  

Bewegung

Körperliche Aktivität ist wichtig und kann sich positiv auf die Genesung auswirken. Es ist deshalb nicht ratsam, während einer mehrwöchigen Bestrahlungsserie die Wohnung nicht zu verlassen oder gar den ganzen Tag im Bett zu liegen. Je nach Energielevel sind Spaziergänge und leichter Sport eine sinnvolle Ergänzung zur Therapie. Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten.  

Arbeitsfähigkeit

Wenn Sie berufstätig sind, kann Ihnen in der Regel auch eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden, vor allem, wenn es sich um eine schwere körperliche Tätigkeit handelt. Sollten Sie lieber arbeiten wollen, zum Beispiel weil Sie selbständig sind, beraten wir Sie gern über die individuelle Belastbarkeit während der Therapie.  

Fahrtauglichkeit

Individuelle Hinweise zur Fahrtauglichkeit erhalten Sie in persönlichem Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt. 

Sie sind während der Strahlenbehandlung nicht grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Ihre Fahrtauglichkeit hängt von Ihrem allgemeinen Kräftezustand und therapiebedingten Symptomen ab. Auf keinen Fall sollten Sie Kraftfahrzeuge führen, wenn Ihr Gehirn bestrahlt wird.

Ernährung

Es gibt keine spezielle Diät für Bestrahlungspatienten. Essen Sie, was Ihnen schmeckt. Einschränkungen gelten nur bei Bestrahlung im Kopf-Hals-Bereich oder im Bereich der Speiseröhre und der Lunge. Die Schleimhäute des Schlucktraktes werden durch die Behandlung gereizt und sollten durch die Nahrung nicht zusätzlich belastet werden. Insofern raten wir ab vom Verzehr sehr grobkörniger, harter Nahrung, sehr heißer oder kalter und stark säurehaltiger Speisen und Getränke, scharf gewürzter Gerichte und von Alkohol.  

Medikamente

Alle Medikamente, die Ihnen bereits vor der Strahlenbehandlung verordnet wurden, nehmen Sie unverändert weiter ein. Füllen Sie bei der Erstvorstellung aber bitte unseren Anamnese-Fragebogen bezüglich Ihrer Medikation sorgfältig aus. Manche Tumortherapeutika können in Kombination mit Bestrahlung eine erhöhte Nebenwirkungsrate provozieren. Teilen Sie uns bitte auch unbedingt mit, ob Sie weitere Arzneimittel, Nahrungsergänzungspräparate oder Methoden der Alternativmedizin anwenden.  

Mögliche Hautreaktionen

Moderne Strahlentherapien führen nur noch selten zu ausgeprägten Hautreaktionen. Liegt das Therapiegebiet sehr oberflächennah, sind Hautrötungen und selten nässende Hautreaktionen möglich. In dem Fall sollten Sie die bestrahlte Haut nicht zusätzlich reizen, z.B. durch enge Kleidung, Nassrasur oder Kälte- und Wärmereize. Auch direkte Sonneneinstrahlung im Therapiegebiet ist zu vermeiden. Darüber hinaus gibt es aber keine speziellen „Strahlenschutz-Cremes“. Bei regelmäßigen Kontrollterminen werden wir Sie auch auf behandlungsbedürftige Hautreaktionen untersuchen und gegebenenfalls eine Medikation und gezielte Hautpflege verordnen.

Grundsätzlich sollten Sie bei der Hautpflege bitte sorgfältig darauf achten, dass Sie unsere Hautmarkierungen nicht abwaschen oder abwischen. Sie sind zur exakten Lagerung im Bestrahlungsraum unerlässlich. Sie können im Bereich der Markierungen mit klarem, lauwarmem Wasser duschen, müssen aber beim Abtrocknen vorsichtig sein.  

Karenzzeit nach der Behandlung

Manche Patienten möchten schon während der Behandlungsserie die Zeit danach planen. Berücksichtigen Sie dabei bitte unbedingt, dass es während einer Therapie auch zu ungeplanten Verzögerungen kommen kann oder Sie sich am Ende der Behandlung schwächer fühlen als erwartet. Sie sollten daher auf jeden Fall nach dem planmäßigen Therapieende eine Karenzzeit von 2 bis 3 Wochen einplanen, in der Sie keine festen Termine vereinbaren, insbesondere keine Urlaubsreisen.  

Therapie gutartiger Erkrankungen

Strahlenbehandlungen bei gutartigen Erkrankungen sind meist völlig nebenwirkungsfrei. Hautreaktionen sind in der Regel nicht zu erwarten. Sie werden auch nicht durch die Strahlentherapie arbeitsunfähig. Leider können wir Ihnen nach den gesetzlichen Vorgaben auch keine Bescheinigung zur Anfahrt mit dem Taxi ausstellen.  

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