Individuelle Hinweise zur Fahrtauglichkeit erhalten Sie in persönlichem Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt.
Sie sind während der Strahlenbehandlung nicht grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Ihre Fahrtauglichkeit hängt von Ihrem allgemeinen Kräftezustand und therapiebedingten Symptomen ab. Auf keinen Fall sollten Sie Kraftfahrzeuge führen, wenn Ihr Gehirn bestrahlt wird.